Allgemeine Geschäftsbedienungen ( AGB ) 

Stand: 23.12.2020
Hanseatische Immobilien Agentur
Inhaber: Immobilienmakler Martina Na , 23936 Grevesmühen, Rudolph-Karstadt-Str.11

1. Mit der Übergabe oder sonstigen Kenntnisnahme unseres Exposés (z.B. auf unserem Internetportal, durch Insertionen, Aushänge etc.) bietet die Hanseatische Immobilien Agentur, (im Folgenden „HIA“ genannt), Ihnen für die im Exposé bezeichnete Immobilie (im folgenden „Maklerobjekt“ genannt) und
zu den dort genannten Bedingungen unsere Maklertätigkeit an. Die Annahme dieses Angebotes durch
Sie erfolgt durch Kontaktaufnahme zu uns oder zum Eigentümer des Verkaufsobjektes.

2. Mit Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages wird die Provision fällig und zahlbar. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen jährlich in Höhe von 5 % über dem
Basiszinssatz, mindestens jedoch 6 % zu zahlen, es sei denn, dass aus einem anderen Rechtsgrund
höhere Zinsen verlangt werden können. Ist ein Verbraucher nicht beteiligt, beträgt der Zinssatz
mindestens 8 % über dem Basiszinssatz.

3. Die Höhe der Provision ist nach dem Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung
von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser vom 23.12.2020 geregelt und gilt mit
Absendung der Anfrage eines Interessenten an uns als vereinbart. Die Höhe der Provision für den Käufer beträgt den gleichen Prozentsatz wie die mit dem Verkäufer
vereinbarte Provision.Die Käuferprovision wird zur Zahlung fällig mit Nachweis, dass der Verkäufer
seine Provision an die Hanseatische Immobilien Agentur gezahlt hat. Die Hanseatische Immobilien Agentur verlangt die Maklerprovision weil mindestens ein oder mehrere
der nachfolgenden Punkte zutreffen: • Der Makler hat eine Maklertätigkeit erbracht (Nachweis und/oder Vermittlung, Besichtigung). • Es wurde ein Kaufvertrag oder Mietvertrag abgeschlossen. • Die Maklertätigkeit war Ursache für den Vertragsabschluss. • Der Vertrag war nicht aufgrund eines Mangels im Nachhinein unwirksam.

4. Die Provisionsabrechnung erfolgt auf der Grundlage des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages. Wird kein Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den Werten des Angebotes.

5. Kenntnisse, die Sie aus unseren Exposés oder im Zusammenhang mit unserer Maklertätigkeit erwerben, sind streng vertraulich zu behandeln. Bei Verletzung dieser Verschwiegenheitspflicht behalten wir uns
vor, Schadensersatzansprüche – insbesondere im Falle eines Vertragsabschlusses durch Dritte die
entgangene Provision – geltend zu machen.

6. Ist Ihnen das Maklerobjekt bereits bekannt (Vorkenntnis), so haben Sie uns diese Vorkenntnis
unverzüglich schriftlich und unter Angabe der Quelle des Erstangebotes anzuzeigen spätestens jedoch
vor Absendung Ihrer Anfrage an uns. Sie sind ferner verpflichtet mitzuteilen, ob bzw. wann und mit
wem der beabsichtigte Vertrag zustande kam und welcher Kaufpreis, Miet- oder Pachtzins erzielt
worden ist. Der Vertrag ist unmittelbar nach Vertragsschluss vorzulegen. Die HIA ist zu diesem Zwecke
berechtigt, die erforderlichen Auskünfte bei Grundbuchämtern, Notaren und anderen Beteiligten
einzuholen. Im Falle des Versto es gegen diese Mitteilungspflicht behalten wir uns vor, Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend zu machen.

7. Sie sind damit einverstanden, dass wir auch für Ihren Vertragspartner entgeltlich tätig werden.

8. Die jeweils in den Exposés angegebenen Gesamtflächen der Maklerobjekte entsprechen der Summe der
Grundflächen der einzelnen Räume (sogenanntes Fu leistenma ). Die Räumlichkeiten im
Untergeschoss (Keller) und Spitzboden sind nach 46 LBO – MV nicht zum dauernden Aufenthalt von
Personen bestimmt.

9. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen schriftlich
erfolgen. Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform.

10. Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Für den Fall, dass Sie Kaufmann sind, wird als Erfüllungsort und Ort für die Bestimmung
des Gerichtsstandes Grevesmühlen bestimmt.

11. Die HIA haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die
auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der HIA beruhen, sowie für sonstige
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der HIA beruhen. Satz 1
gilt entsprechend für Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der HIA. Eine weitergehende Haftung der HIA ist ausgeschlossen.

12. Sollten einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige Regelungen
des Maklervertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle
der unwirksamen Regelungen sollen die gesetzlichen Vorschriften treten.

13. Energieausweis
Sollten Angaben zum Energieausweis in Exposés oder ähnlichen Anzeigen etc. fehlen oder nicht
veröffentlicht sein, erkennt der Interessent an, dass bei dem entsprechenden Objekt kein
Energieausweis vorhanden und auch nicht vom Interessent selbst gefordert wurde.In solchen Fällen
wurden eventuell nur Ma nahmen zur energetischen Verbesserung der Energieverbrauchswerte ( z.B. Einbau einer Gastherme anstatt Beheizung des Objekts mit Braunkohleöfen ) vorgenommen. In diesen
Fällen erklärt der Interessent seinen Verzicht auf das Recht zur Bereitstellung und Einsicht in einen
Energieausweis.

14. Die HIA ist keine Bauträgergesellschaft oder Ähnliches.Die vom Interessenten in der Kaufzusage des
vereinbarte Provision ist lediglich eine zusätzliche Dienstleistungsvergütung und gilt als mit der
Unterschrift des Interessenten als vereinbart. Die HIA übernimmt weder Garantien,Gewährleistungen
oder ähnliches für alle mit eine vermittelten Vertrag mit einer Baufirma im Zusammenhang stehenden
für ein Bauvorhaben

15. Jegliche Absprachen ( z.B. Preisverhandlungen, Preisnachlässe, etc. ) werden ausschlie lich mit der HIA
geführt. Absprachen die nicht mit der HIA sondern mit den Verkäufern vereinbart sind haben keine
Rechtswirksamkeit.Ein Versto gegen diese Bedingung zieht ein Strafgeld in Höhe von 5000,00 € nach
sich.

16. Wird der Kaufvertrag bis letzten Entwurf von der HIA erarbeitet stimmt der Interessent/Käufer zu, dass
eine Änderung des letzten Entwurfes nur in Absprache mit der HIA möglich ist und ein Beauftragter der
HIA beim Notartermin anwesend ist. Ein Nichtbeachten/Versto gegen diese Bedingung zieht ein Strafgeld in Höhe von 5000,00 € nach sich.

17. Erscheint ein Interessent trotz schriftlicher oder mündlicher Zusage nicht zum vereinbarten
Besichtigungstermin und kann den Beweis das er den Termin schriftlich oder mündlich abgesagt hat
nicht erbringen, so erhebt die HIA eine Pauschale (An-und Abfahrt, Stunden-/ Arbeitslohn,KFZ-Kosten
etc. ) in Höhe von 500,00 € inkl. Mehrwehrsteuer. Die HIA erkennt jedoch als wichtigen Grund folgenden Ereignisse an:
Autounfall,Schaden am KFZ sodass einen Anfahrt unmöglich ist, Erkrankung vor Fahrtbeginn,Todesfall
innerhalb der Familie, Unwetter oder Ereignisse die der Interessent nicht zu vertreten hat. Zu allen anderen Ereignissen die ein Nichterscheinen zum Besichtigungstermin rechtfertigen ist ein
Nachweis per E-Mail, Fax oder Telefon vom Interessenten zu erbringen.

18. Aufwendungspauschale bei Kaufabbruch nach schriftlicher Kaufzusage:
Sollte ein Interessent den Kauf des Objektes abbrechen ist eine Aufwendungspauschale in Höhe von
500,00 € inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom Interessenten an die HIA zu zahlen.

19. Haftung der Hanseatischen Immobilien Agentur
Interessenten die sich ein Objekt ansehen ( Besichtigung ) betreten und verlassen das jeweilige Objekt
auf eigene Gefahr. Die Hanseatische Immobilien Agentur übernimmt keine Haftung in jeglicher Hinsicht bei Unfällen und
dessen Folgen.

20. Die Unwirksamkeit einer dieser aufgeführten Punkte berührt nicht die Wirksamkeit der anderen Punkte.